Volkssport Verklagen…

Heute morgen in der Zeitung stoße ich auf der letzten Seite des Hamburger Abendblattes auf folgende Nachricht:

Kitzeln keine Körperverletzung
Prüm – Kitzeln ist keine Körperverletzung und nicht rechtswidrig. Das entschied das Amtsgericht Prüm (Eifel). Es wies die Schmerzensgeld-Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen hatte, als es von einer Freundin gekitzelt wurde. (dpa)

An sich nur eine kleine Nachricht der dpa auf der letzten Seite einer Zeitung vom Springer-Verlag. Was mich aber an dieser Nachricht stört ist die Tatsache, dass ein weiterer „Trend“ aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über den großen Teich geschwappt ist:
Nämlich wie in der Titelzeile schon erwähnt das Verklagen. Aber nicht das Verklagen an sich stört mich an dieser Tatsache, denn wenn mir ein Ar***loch über den Fuß fährt, während ich an einer Kreuzung – und einer grünen Ampel für mich – die Straße überquere, dann ist es mein gutes Recht den Menschen, der mir über den Fuß gefahren ist, zu verklagen. Aber solche aberwitzigen Klagen, wie sie weiter oben steht, gehen mir dann doch gehörig auf den Senkel. Es ist gut, dass das Amtsgericht die Klage abgewiesen hat, aber ich denke, dass der Schaden, der angerichtet wurde schwer zu beheben ist. Dafür stelle ich mir mal folgendes Szenario vor:

Die Freundschaft der beiden Mädchen wird in die Brüche gehen – wenn es nicht schon geschehen ist. Denn bei solchen Eltern kann ich mir gut vorstellen, dass sie den Kontakt zwischen den Mädchen beenden werden, da
a) es für sie zu peinlich ist oder (und zwar das mathematische)
b) sie zu stolz sind sich zu entschuldigen oder (schon wieder mathematisch)
c) Angst haben, dass ihr Kind *hüstel* schon wieder gekitzelt wird

Abgesehen davon, dass die Eltern des Kitzel-Mädchens den Kontakt abgebrochen haben könnten, da sie nicht wollen, dass ihr Kind mit einem Kind von Klagewütigen weiterhin spielt…

Verrückte Welt…


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